Formulierungen bei der
Leistungs- und Führungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
» Hier
können Sie die Broschüre "Informationen aus dem Arbeits-
recht,
Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer" bestellen
Bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches
Zeugnis über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer fordern. Dem Arbeitgeber
ist es untersagt, das Zeugnis mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck
haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht
ersichtlicher Weise zu kennzeichnen.
Dennoch verwenden einige Arbeitgeber Klauseln im Arbeitszeugnis. Die gängigen
Formulierungen bei der Leistungs- und Führungsbeurteilung im Arbeitszeugnis
werden hier entschlüsselt und beschrieben was sich hinter manch wohlwollend
klingender Formulierung tatsächlich verbirgt.
Inhaltsverzeichnis
Techniken bei der Formulierung
Checkliste für ein Arbeitszeugnis
Was tun, wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind
Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Alternativen:
- Wir waren mit seinen Leistungen außerordentlich zufrieden.
- Seine Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Bei Führungsbeurteilung:
Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich.
Alternativen:
- Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern.
- Er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können!
Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter hat die ihm Übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Alternativen:
- Wir waren mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden.
- Seine Leistungen waren voll und ganz zufriedenstellend.
Bei Führungsbeurteilung:
Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitkollegen, Mitarbeitern und Kunden war vorbildlich.
Alternativen:
- Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern.
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.
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Note: "befriedigend"
Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Alternativen:
- Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.
- Seine Leistungen waren stets zufriedenstellend.
Bei Führungsbeurteilung:
Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich. (Weil der Vorgesetzte an 2. Stelle genannt wird, handelt es sich um eine befriedigende Beurteilung.)
Alternativen:
- Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war einwandfrei. (Weil der Vorgesetzte an 2. Stelle genannt wird, handelt es sich um eine befriedigende Beurteilung.)
- Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen gab zu Klagen keinen Anlass.
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Note: "ausreichend"
Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Alternativen:
- Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.
- Er hat unseren Erwartungen entsprochen.
Bei Führungsbeurteilung:
Die ausreichende Beurteilung kommt darin zum Ausdruck, dass nur der Vorgesetzte oder nur die Kollegen genannt werden:
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten war vorbildlich.
- Sein Verhalten zu Mitarbeitern war einwandfrei.
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Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Alternativen:
- Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt.
- Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch.
Bei Führungsbeurteilung:
Die mangelhafte Beurteilung kommt auch hier durch Weglassen zum Ausdruck.
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt tadellos.
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Bei Leistungsbeurteilung:
Der Mitarbeiter bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.
Alternativen:
- Er hatte Gelegenheit, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.
- Er erfasste das Wesentliche und bemühte sich um sinnvolle Lösungen.
Bei Führungsbeurteilung:
Die ungenügende Beurteilung kommt auch hier durch Weglassen zum Ausdruck.
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei.
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt tadellos.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können!
Techniken bei der Formulierung
Weglassen
- Im Mitarbeiterkreis galt er als toleranter Kollege.
- Soll heißen: Aber nicht bei seinen Vorgesetzten.
Reihenfolge
- Er war für den Einkauf von Büromaterial, Werkzeugen und Investitionsgütern zuständig.
- Soll heißen: Seine Hauptaufgabe hat er nicht gut beherrscht.
Ausweichen
- Als Sekretär sortierte er die Post und erledigte die Korrespondenz nach Diktat.
- Soll heißen: Mehr als das Minimum hat er nicht zustande gebracht.
Einschränken
- Er kümmerte sich auch um die Reklamationen unserer Kunden.
- Soll heißen: Leider viel zu wenig.
Andeutungen
- Er war ein aufrechter Mitarbeiter, der offen seine Meinung vertrat. Er wurde daher von allen Vorgesetzten als Ansprech- und Verhandlungspartner geschätzt.
- Soll heißen: Er war Betriebsrat.
Checkliste für ein Arbeitszeugnis
- Steht über dem Text "Arbeitszeugnis" oder "Zeugnis"?
- Sind Vor-, Nachname (eventuell Geburtsname), Geburtsdatum und Geburtsort richtig geschrieben?
- Ist die Beschäftigungszeit korrekt angegeben?
- Wird die Arbeit genau und vollständig beschrieben?
- Werden besondere Fachkenntnisse oder Erfahrungen angemessen berücksichtigt?
- Sind Leistungen ausführlich und korrekt beurteilt?
- Wurde selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten angemessen betont?
- Sind Weiterbildungen oder erworbene Zusatzqualifikationen erwähnt?
- Werden Nebensächlichkeiten oder Selbstverständlichkeiten besonders erwähnt?
- Stimmen die Aussagen zum Verhalten bei der Arbeit?
- Wird eine eventuelle Führungsfähigkeit richtig dargestellt und beurteilt?
- Gibt es Einschränkungen wie "im Allgemeinen", "im Wesentlichen" oder "im Großen und Ganzen"?
- Gibt es doppeldeutige Formulierungen über das Verhältnis zu Vorgesetzen, Kollegen oder Kunden?
- Wird der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses genannt?
- Bedauert der Arbeitgeber das Ausscheiden?
- Dankt der Arbeitgeber für die geleistete Arbeit?
- Enthält die Schlussformulierung Wünsche des Arbeitgebers für die berufliche Zukunft?
- Ist
das Zeugnis vom Firmenchef oder dem zuständigen Vorgesetzen unterschrieben und
mit dem Ort und dem Datum der Zeugnisausstellung versehen?
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses neben der Auskunft über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer auch auf die Arbeitsleistungen und die Führung des Arbeitnehmers bei seiner Tätigkeit beziehen.
Bei "begründetem Verlangen" (z.B. Versetzung des Arbeitnehmer) kann während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden. Für Form und Inhalt des Zwischenzeugnisses gelten die gleichen Grundsätze wie für das Arbeitszeugnis bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was tun, wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind,
sprechen Sie mit dem Arbeitgeber. Stellt er sich stur, wenden Sie sich an den
Betriebsrat oder an Ihre
zuständige
Gewerkschaft.
Möglich ist auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht, um falsche Angaben im Zeugnis berichtigen zu lassen. Entstehen dem Arbeitnehmer durch falsche Angaben nachweislich ein Schaden, kann er diesen ebenfalls gerichtlich geltend machen. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft, haben Sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz. Mitglied werden lohnt sich also!
Mit der Bestellung der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können, erhalten Sie einen exklusiven Internet-Zugang, dort finden Sie eine Muster-Klage auf Zeugniserteilung als Word-Dokument zum Download.