Der Berufsausbildungsvertrag
Zusammengestellt von Bernhard
Stiedl
(Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
Inhaltsverzeichnis
Auf das sollten Sie bei einem Berufsausbildungsvertrag achten
Checkliste für einen Berufsausbildungsvertrag
Was tun, wenn Sie mit ihrem Berufsausbildungsvertrag unzufrieden sind
Verfügungstellung der Ausbildungsmittel
Kündigung des Berufsausbildungsvertrag
Zeugnis über das Berufsausbildungsverhältnis
Checkliste für den Berufsausbildungsbeginn
Auf das sollten Sie bei einem Berufsausbildungsvertrag achten
Der Berufsausbildungsvertrag muss spätestens vor Beginn der Berufsausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden schriftlich vereinbart werden.
Der Berufsausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt umfasst:
- Art, sachliche und zeitlich Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll.
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung.
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit.
- Dauer der Probezeit.
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
- Dauer des Urlaubs.
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Checkliste für einen Berufsausbildungsvertrag
- Steht über dem Text "Berufsausbildungsvertrag"?
- Sind Vor-, Nachname, eventuell Geburtsdatum und Geburtsort richtig geschrieben?
- Wurde die korrekte Rechtsform (z.B. GmbH) des Ausbildungsbetriebes und die richtige Anschrift der Vertragspartner aufgenommen?
- Ist der Beginn des Ausbildungsverhältnisses korrekt angegeben? Wurde die Ausbildungsdauer aufgenommen? Wurden Vereinbarungen für die Probezeit geschlossen? Wurde die gesetzliche Probezeit von 4 Monaten eingehalten?
- Wurde der genaue Ausbildungsort und ggf. außerbetriebliche Ausbildungsorte aufgenommen?
- Wird Art, sachliche und zeitlich Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll genau und vollständig beschrieben?
- Entspricht die Ausbildungsvergütung mindestens der tarifvertraglichen Regelung?
- Wurde die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsvergütung aufgenommen? Entspricht die Zahlung der tarifvertraglichen Regelung?
- Werden vermögenswirksame Zusatzleistungen gezahlt? Entspricht die Zahlung der tarifvertraglichen Regelung?
- Gibt es eine betriebliche Regelung zur Altersversorgung? Entspricht die Altersversorgung der tarifvertraglichen Regelung?
- Wie werden Überstunden, Nachtarbeit und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen vergütet? Werden Zuschläge gezahlt? Entspricht die Zahlung der tarifvertraglichen Regelung? Entspricht die Regelung dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Ist die Ausbildungszeit genau festgelegt? Gibt es Regelungen für die Pausen? Werden die gesetzlichen Bestimmungen und tarifvertraglichen Regelungen beachtet?
- Wurden Leistungen bei Krankheit aufgenommen? Entspricht die Regelung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelung?
- Sind die Urlaubstage geregelt? Wurde bei der Höhe der Urlaubstage die gesetzliche bzw. tarifvertragliche Bestimmung beachtet?
- Wurde eine Regelung zur Übernahme in ein Arbeitverhältnis nach der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag aufgenommen? Entspricht die Übernahmeregelung den tarifvertraglichen Bestimmungen?
- Gibt es eine Regelung zur Erstattung der Kosten für ausbildungsbedingte Fahrten?
- Werden bei einem Wohnungswechsel die Kosten für Hotel oder Übergangswohnung übernommen? Kommt der Arbeitgeber für die Umzugskosten auf?
- Welche Regelungen wurden für die Kündigung des Ausbildungsvertrages aufgenommen? Werden die gesetzlichen Bestimmungen und tarifvertraglichen Regelungen beachtet?
- Wurde ein Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind im Berufsausbildungsvertrag aufgenommen?
- Ist der
Ausbildungsvertrag vom Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf. dessen
gesetzlichem Vertreter (bei Auszubildenden unter 18 Jahren; mit Jugendlichen
unter 15 Jahren kann in der Regel überhaupt kein Berufsausbildungs- oder
Arbeitsvertrag abgeschlossen werden) unterschrieben und
mit dem Ort und dem Datum der Ausstellung versehen?
Was tun, wenn Sie mit ihrem Berufsausbildungsvertrag unzufrieden sind
Wenn Sie mit ihrem Berufsausbildungsvertrag unzufrieden sind, sprechen Sie mit dem Ausbildenden. Will er den Vertrag nicht ändern, und z.B. tarifvertragliche Regelungen nicht aufnehmen, wenden Sie sich an den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder an Ihre zuständige Gewerkschaft.
Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertraglich geregelte Leistungen oder Arbeitsbedingungen haben Sie jedoch nur als gewerkschaftlich organisierter Auszubildender. Mitglied werden lohnt sich also!
Verfügungstellung der Ausbildungsmittel
Für
die Ausbildung und die Prüfung benötigte Materialien wie Werkzeuge,
Werkstoffe, Berichtshefte etc. müssen den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung
gestellt werden. Beendet
ist das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der
Auszubildende bereits vorher die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis
mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bei
nicht bestandener Abschlussprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis
auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung,
höchstens aber um ein Jahr. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt
werden. Das
Ausbildungsverhältnis kann jederzeit durch schriftlichen Aufhebungsvertrag
beendet werden. Innerhalb
der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
schriftlich kündigen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine außerordentliche
Kündigung
nur aus wichtigem Grund möglich. Eine
fristgemäße Kündigung durch den Ausbildenden ist nach Ablauf der Probezeit
nicht mehr möglich. Der Auszubildende dagegen kann mit einer Kündigungsfrist
von vier Wochen kündigen, sofern er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für
einen anderen Beruf ausbilden lassen will. Bei
Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
Ausbildungsverhältnisses, ist vor der Anrufung des Arbeitsgerichtes
ein Vorverfahren bei der zuständigen Stelle im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes, z.B. der Industrie- und Handelskammer, einzuleiten. Vor
Berufsausbildungsbeginn Der
erste Tag -
Lohnsteuerkarte, Bescheinigung der Krankenversicherung und die Bescheinigung der
ärztlichen Untersuchung in den Ausbildungsbetrieb mitnehmen. Eigene
Girokonto-Nummer nicht vergessen. -
Informationen über Sicherheitsbestimmungen, z.B. Unfallverhütungsvorschriften,
Verhalten bei Unfällen, usw. einholen. -
Nach Arbeitszeiten und Ruhepausen erkundigen (bei dieser Frage kann die Jugend-
und Auszubildendenvertretung weiterhelfen). Die
erste Woche -
Beim ausbildenden Betrieb erkundigen wo die Berufsschule ist (die Anmeldung zur
Berufsschule muss der Betrieb erledigen). -
Erkundigen wo das Büro der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist (die
Jugend- und Auszubildendenvertretung wird von den Auszubildenden gewählt, um
deren Interessen zu vertreten). -
Aufnahmeschein
der zuständigen
Gewerkschaft besorgen (Gewerkschaften sind die Interessengemeinschaften der
Arbeitnehmer die mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverträge aushandeln und
abschließen). -
Nachfragen ob der Ausbildungsbetrieb eine vermögenswirksame Leistung zahlt (bei
dieser Frage kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung weiterhelfen). -
Beim der Arbeitsagentur klären, ob Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht (wer
z.B. für seine Ausbildungsstelle in eine andere Stadt ziehen musste, kann für
die auswärtige Unterbringung einen Zuschuss beantragen). -
Liegt die Ausbildungsvergütung unter dem Sozialhilfesatz, kann man sich beim
Sozialamt z.B. von den Rundfunkgebühren und von den Grundgebühren für den
Telefonanschluss befreien lassen.
Die ersten vier Monate -
Nach 4 Monaten endet die gesetzliche Probezeit, in der der Auszubildende oder der
ausbildende Betrieb ohne Angaben von Gründen das Ausbildungsverhältnis
kündigen kann. Die
ersten zwölf Monate -
Ab Beginn des zweiten Ausbildungsjahres steigt die Ausbildungsvergütung (Vergütungsabrechnung überprüfen).
Kündigung
des Ausbildungsverhältnisses
Vor diesem Schlichtungsausschuss der zuständigen Stelle ist eine Beilegung des
Streites durch gütliche Einigung oder durch einen Spruch des Ausschusses
möglich. Erkennt eine Partei den Spruch nicht innerhalb einer Frist von einer
Woche an, ist binnen zwei Wochen nach ergangenen Spruch die Erhebung der
Klage beim Arbeitsgericht zulässig.
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Zeugnis
über das Berufsausbildungsverhältnis
Checkliste für den
Berufsausbildungsbeginn
- Lohnsteuerkarte bei der Gemeindebehörde beantragen.
- Gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
- Girokonto für die Überweisung der Ausbildungsvergütung einrichten (vorab
bei Banken erkundigen wo Girokonten gebührenfrei sind).
- Beim Einwohnermeldeamt Berechtigungsschein für die kostenlose ärztliche
Untersuchung anfordern (unter dem 18. Lebensjahr muss man sich vor dem Ausbildungsbeginn
vom Werksarzt oder einem Allgemeinarzt untersuchen lassen).
- Im Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob eine Arbeitskleidung nötig ist (die
Kosten für eine Arbeitsschutzkleidung muss der Betrieb übernehmen).
- Vor dem ersten Tag prüfen wie lange man zum Ausbildungsbetrieb braucht.