
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
Informationen zum Einstellungsgespräch und Einstellungsfragebogen erhalten Sie auf diesen Seiten. Informationen zum Arbeitsbeginn erhalten Sie auf diesen Seiten.
Eine schriftliche Bewerbung
besteht in der Regel aus vier Unterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Foto
- Zeugniskopien
Für einige Positionen
erwarten Unternehmen zusätzliche Unterlagen:
- Referenzen
- Schriftprobe
- Arbeitsproben
Diese Unterlagen müssen aber nur beigelegt werden, wenn dies in der Stellenanzeige gefordert ist. Ansonsten genügt es, wenn die Bewerbung aus den oben genannten vier Unterlagen besteht.
Mit der Bestellung der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können, erhalten Sie einen exklusiven Internet-Zugang, dort finden Sie Unterlagen für eine Bewerbung (Bewerbungsschreiben und Lebenslauf) als Word-Dokument zum Download.
Das
Bewerbungsschreiben
Für jede Bewerbung gibt es Grundregeln, was die äußere Form betrifft,
natürlich auch für das Anschreiben.
Text
- Auf gutem, weißem DIN A4 Papier ohne Eselsohren und Kaffeeflecken,
einseitig beschreiben
- Schriftgröße 12 Punkte, Zeilenabstand 1,5
- Klassischer Schrifttyp (z.B. Times)
Sprache
- Knappe und präzise Sätze
- Klare und verständliche Sprache
- Fremdwörter und Fachjargon nur richtig und sinnvoll verwenden
Unterschrift
- Vor- und Zuname ausschreiben
- Blaue Tinte verwenden, nicht rot oder gar grün
Keine
Rechtschreibfehler
- Text und Anschrift des Unternehmens richtig und mit der genauen
Rechtsform schreiben
- Ein Rechtschreibfehler ist für die Bewerbung "tödlich"
- Eventuell Freunde Korrektur lesen lassen
Sonstiges
- Anschreiben klar gliedern (Absätze) und auf angemessene Ränder (etwa
4 cm links, 3 cm rechts) achten
- Abgesehen von Anschreiben und Lebenslauf niemals Original-Unterlagen
verschicken, sondern neue Kopien (nicht solche, denen man eine mehrfache
Postreise ansieht)
Foto
Unterschätzen Sie nicht die Macht der Bilder. Ihr Foto sollte möglichst
Sympathie auslösen. Personalentscheider analysieren Ihr Aussehen und Ihre
Mimik, die Kleidung sowie die Qualität und das Format des Bildes. Etwas größer
als ein Passbild sollte es sein und professionell aufgenommen. Kleben Sie es
rechts oben auf den Lebenslauf oder - mit Namen und Adresse - auf das Deckblatt
der Bewerbungsmappe.
Grundlagen
Beim Formatieren am PC darf der Bewerber durchaus ein wenig kreativ sein.
Unter einer Bedingung: Der Lebenslauf muss übersichtlich und schnell zu
erfassen sein. Dazu gehören zum Beispiel ein ausreichend großes Schriftbild
(12 Punkte) und nicht zu eng beschriebene Seiten (1,5 Zeilen Abstand).
Entgegen landläufiger Meinung darf der Lebenslauf auch länger als eine
Seite sein. Verzichten Sie jedoch auf Überflüssiges: Wenn Sie studiert haben,
interessiert niemanden die Grundschule.
Formale Gerüst
- Auf der
Schreibmaschine oder noch besser: auf dem Computer geschrieben (handgeschriebene
Lebensläufe sind out, beziehungsweise nur auf ausdrücklichen Wunsch
anzufertigen)
- Original
verschicken, keine Kopie
- Seite mit
Lebenslauf überschreiben
- Am Ende Ort und
Datum angeben und linksbündig handschriftlich unterschreiben
- Rechts oben ein
gutes Foto kleben
Inhalt
Damit sich der
Adressat möglichst schnell ein Bild von Ihnen machen kann, sollte der
Lebenslauf kurz und knapp gehalten sein. Zu diesem Zweck hat sich die
tabellarische Form durchgesetzt, das heißt ein stichwortartiger Überblick über
den beruflichen und privaten Werdegang. Vor allem muss Ihre Biografie lückenlos
dokumentiert sein. "Weiße Stellen" machen misstrauisch.
Private
Informationen sind nützlich, wenn sie Lücken im Lebenslauf erklären oder Rückschlüsse
auf die Eignung für den Job zulassen (zum Beispiel Babypause, Krankheit, Pflege
von Angehörigen etc.). Ansonsten lieber darauf verzichten.
Viel Platz sollten
die Erfahrungen und Fähigkeiten einnehmen, die Sie für die ausgeschriebene
Stelle qualifizieren. Die häufigsten Fehler sind, dass Bewerber zu wenig
wirklich passende Qualifikationen nennen.
Diese Informationen dürfen nicht fehlen:
Persönliche
Daten:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und
-ort
- Familienstand
- Bei Ausländern:
Staatsangehörigkeit
Freiwillige Angaben:
- Religionszugehörigkeit
(wenn Sie sich zum Beispiel bei der Kirche nahestehenden Organisationen
bewerben)
- Eltern (bei
jungen Bewerbern und wenn aus gleichen Berufsumfeld)
- Name und Beruf
des Ehepartners
- Zahl und Alter
der Kinder
Schule und Ausbildung:
- Typen der
besuchten Schulen (überflüssig: Grundschule)
- Jahr des
Schulabschlusses
- Hochschule(n)
samt Studienfächern und Abschlüssen
Bei Nicht-Akademikern:
- Ausbildungsart,
Ausbildungsberuf
- Ausbildungsfirma
(mit Ortsangabe)
- Abschluss und
Berufsbezeichnung
Freiwillige Angaben:
Berufspraxis und
Weiterbildung:
- Bisherige Tätigkeiten
und Arbeitgeber (mit Orts- und Zeitangaben)
- Kurzbeschreibung
der derzeitigen Position
- Berufliche
Weiterbildung (alles, was mit der Berufspraxis zusammenhängt)
- Außerberufliche
Weiterbildung (zum Beispiel Fremdsprachenkurse)
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können!
Kosten für Bewerbungen
werden für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie für
Ausbildungssuchende von der Agentur für Arbeit übernommen.
Stellen
Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit den Antrag auf Gewährung von
Bewerbungskosten. Grundsätzlich werden nur Kosten erstattet, die nach
der Antragstellung entstanden sind.
Die übrigen Arbeitnehmer können die Kosten für die Suche einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Es kommt nicht darauf an, ob die Bewerbung Erfolg hatte.