
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
» Hier
können Sie die Broschüre "Informationen aus dem Arbeits-
recht,
Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer" bestellen
Ein Anspruch auf tarifvertraglich geregelte Leistungen oder
Arbeitsbedingungen, also z.B. auf Lohn oder geregelte Arbeitszeiten, gilt nicht
automatisch. Er besteht nach dem Tarifvertragsgesetz nur dann, wenn sowohl der
Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer den Verbänden (Arbeitgeberverband,
Gewerkschaft) angehören, die den Tarifvertrag miteinander schließen (falls
nicht bei einem sogenannten Firmentarifvertrag der Arbeitgeber selbst
Tarifvertragspartei ist), oder wenn der Tarifvertrag für allgemein verbindlich
erklärt worden ist. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass das betreffende
Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fällt.
Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem
tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil
kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum
Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Sie profitieren damit als
"Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen gewerkschaftlicher
Tarifpolitik.
Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertraglich geregelte Leistungen oder Arbeitsbedingungen hat jedoch nur ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer. Mitglied werden lohnt sich also!
Entgelt (Lohn, Gehalt), Ausbildungsvergütung
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit
Beispiel |
Gesetz |
Tarifvertrag * |
Arbeitsverhinderung |
Einzelfälle möglich | tageweise bezahlte Freistellung bei Hochzeiten, Geburten, Sterbefällen, usw. |
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bis 48 Std.-Woche (bis 60 Std.-Woche möglich) von Montag bis Samstag; 40 Std.-Woche nach dem Jugend- arbeitsschutzgesetz (bis 18 Jahre) Mehr Informationen zur gesetzlichen
Arbeitszeit erhalten Sie auf diesen Seiten. |
35 Std.-Woche von Montag bis Freitag, unabhängig vom Lebensalter |
Bildungsurlaub |
keine Regelung | 2 Wochen im Jahr |
Entgelt (Lohn, Gehalt), Ausbildungsvergütung
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keine Regelung | jährlich steigende Einkommen
Hier finden Sie die tariflichen Grundlöhne und -gehälter von 160 Berufen. |
Unkündbarkeit
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keine Regelung | unkündbar bei 10 Jahre Betriebs- zugehörigkeit und 55 Jahre alt oder 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 50 Jahre alt |
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bis 16 Jahre: 25 Arbeitstage, bis 17 Jahre: 23 Arbeitstage, bis 18 Jahre: 21 Arbeitstage, ab 18 Jahre: 20 Arbeitstage (Arbeitstage: Montag bis Freitag) Mehr Informationen zum gesetzlichen
Urlaub erhalten Sie auf diesen Seiten. |
30 Arbeitstage, unabhängig vom Lebensalter |
Urlaubsgeld |
keine Regelung | rund 70 % des monatlichen Einkommen |
Übernahme nach der Ausbildung |
keine Regelung | mindestens für 12 Monate |
Vermögenswirksame Leistung |
keine Regelung | monatlich € 26,59 für
Arbeiter und Angestellte und € 13,29 für Auszubildende |
Weihnachtsgeld |
keine Regelung | in Stufen bis zu 55 % des monatlichen Einkommen |
Zuschläge für Mehrarbeit |
keine Regelung | von 25 bis 50 % des Stundenver- dienstes |
Zuschläge für Nachtarbeit |
keine bezifferte Regelung | von 25 bis 60 % des Stundenver- dienstes |
Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit |
keine Regelung | von 25 bis 150 % des
Stundenver- dienstes |
usw. |
usw. |
usw. |
* Tarifvertragliche Leistungen in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie
Die tarifvertraglichen Leistungen in anderen Tarifgebieten und / oder -branchen können günstiger sein. Die für Ihr Tarifgebiet und/ oder -branche geltenden tarifvertraglichen Leistungen erfahren Sie von Ihrer zuständigen Gewerkschaft.