
Zusammengestellt von Bernhard Stiedl (Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss)
Wer sich weiterqualifizieren will, sollte dies mit dem Vorgesetzten besprechen. Die Weiterbildung kann innerhalb oder außerhalb des Betriebes stattfinden. Reagiert der Vorgesetzte ablehnend, sollte man den Betriebsrat einschalten.
In einigen Branchen gibt es eine tarifvertragliche Regelung zur Weiterbildung und zur Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen. Einen verbindlichen Rechtsanspruch auf tarifvertraglich geregelte Weiterbildung hat jedoch nur ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer. Mitglied werden lohnt sich also! Die tarifvertraglich geregelte Weiterbildung erfahren Sie von Ihrer zuständigen Gewerkschaft.
Mit der Bestellung der Broschüre "Informationen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht für Arbeitnehmer", die Sie hier bestellen können, erhalten Sie einen exklusiven Internet-Zugang, dort finden Sie einen Muster-Weiterbildungsvertrag als Word-Dokument zum Download.